Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1953 - 5 StR 479/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,2394
BGH, 03.11.1953 - 5 StR 479/53 (https://dejure.org/1953,2394)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1953 - 5 StR 479/53 (https://dejure.org/1953,2394)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1953 - 5 StR 479/53 (https://dejure.org/1953,2394)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,2394) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 24.07.1912 - III 547/12

    Wie ist die Gesamtstrafe nach § 79 StGB. zu bilden, wenn der Verurteilte eine

    Auszug aus BGH, 03.11.1953 - 5 StR 479/53
    Die Strafkammer mußte nach §§ 74, 79 StGB zwei Gesamtstrafen bilden, von denen die eine die vor Rechtskraft des Gandersheimer Urteils (27.2.1951) begangenen Taten umfaßte, diese Verurteilung also einbezog, die zweite alle nach dem 27.2.1951 verübten (RGSt 4, 55; 46, 179).
  • RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34

    Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 03.11.1953 - 5 StR 479/53
    Das Reichsgericht hat zwar in der Entscheidung RGSt 68, 149 zunächst den Grundsatz aufgestellt, bei nachträglicher Bildung einer Gesamtstrafe sei rechtskräftige Veramteilung im Sinne des § 20 a StGB der Gesamtstrafenentscheid und nicht die in ihn einbezogene früher rechtskräftig gewordene Entscheidung.
  • RG, 16.07.1943 - 1 C 158/43

    Dem Verteidiger ist Gelegenheit zu geben, sich ausreichend auf die Verhandlung

    Auszug aus BGH, 03.11.1953 - 5 StR 479/53
    Diese Strafe verliert auch nicht dadurch ihre rückfallbegründende Kraft, daß sie nachträglich, nämlich in dem jetzt angefochtenen Urteil, Bestandteil einer Gesamtstrafe wird, die aus ihr und denjenigen Einzelstrafen gebildet werden muß, die der Angeklagte für die jetzt mitabgeurteilten, vor dem 27.2.1951 begangenen Taten verwirkt hat (vgl RGSt 77, 153).
  • BGH, 15.02.1955 - 5 StR 696/54
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 28.08.1958 - 1 StR 316/58

    Rechtsmittel

    Dieses bestimmt sich nach den Einzelverurteilungen (RGSt 68, 427; RG JW 1935, 932 Nr. 13 und 1939, 619 Nr. 2; RG HRR 1934, 1489 und 1935, 712; BGH 5 StR 479/53 vom 3. November 1953).
  • BGH, 14.07.1955 - 3 StR 232/55

    Rechtsmittel

    Der Täter muss aber die Tat, die der zweiten früheren Verurteilung zugrundelag nach Rechtskraft des ersten Urteils und die neu abzuurteilende Tat nach Rechtskraft des zweiten Urteile begangen, haben damit diese Urteile zur Begründung der Voraussetzungen des § 20 a Abs. 1 StGB herangezogen werden können (RGSt 68, 149 [151]; RG JW 1935, 2135 Nr. 6; 3314 Nr. 26; BGH 5 StR 479/53 vom 3.11.1953; 3 StR 93/55 vom 14.4.1955; BGHSt 7, 178 [179]).
  • BGH, 26.02.1954 - 5 StR 689/53

    Rechtsmittel

    Daß diese Strafe später in eine Gesamtstrafe einbezogen worden ist, steht der Anwendung des § 264 StGB nicht entgegen (vgl BGH Urteil vom 3.11.1953 - 5 StR 479/53 - im Anschluß an RGSt 77, 153).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht